(1) Die Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung ist für die einheitliche Verwaltung der Südtiroler Berufsschulen in italienischer Sprache sowie für die Sicherung und Entwicklung deren Qualität zuständig.
(2) Der Direktor/Die Direktorin der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung ist in dienstrechtlicher Hinsicht den Führungskräften folgender italienischsprachiger Berufsschulen vorgesetzt:
(3) Die Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung sorgt für:
(4) Der Direktor/Die Direktorin der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung kann – in Absprache mit dem Bildungsdirektor/der Bildungsdirektorin – auch den anderen Landesdirektionen oder der Abteilung 17 – Italienisches Schulamt eigene Aufgaben übertragen. 8)
(5) Die Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung sorgt für:
(6) 12)
(7) Der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung ist auch die Koordinierungsstelle Berufliche Weiterbildung und Orientierung zugeordnet, die folgende Aufgaben wahrnimmt: