1. Die Anvertrauung von Erwachsenen durch Unterbringung bei Familien soll die Begleitung und Unterstützung der Betroffenen in einem familiären Umfeld gewährleisten sowie deren Betreuung im täglichen Leben sicherstellen. Die von den Sozial- und Gesundheitsdiensten vor Ort begleitete Gastfamilie ist eine Alternative zur Aufnahme in einer stationären oder teilstationären sozialen Einrichtung.
2. Die Anvertrauung von Erwachsenen ist eine sozialpädagogische Maßnahme der Sozialdienste und unterscheidet sich von der direkten Inanspruchnahme von teilstationären oder stationären Pflege- und Betreuungsdiensten durch einen Nutzer. Sie erfolgt auf der Basis eines sozialpädagogischen Projektes der Fachkräfte der sozialpädagogischen Grundbetreuung der Sozialsprengel.