1. Die Anvertrauung durch Unterbringung bei Familien von Personen, die ein Projekt gemäß dem Leitfaden „Sozialpädagogische Grundbetreuung für Minderjährige“ begonnen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird in den dort vorgesehenen Fällen gemäß dem genannten Projekt bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt.
2. Der Übergang von der für Minderjährige vorgesehenen Anvertrauung zu jener für Erwachsene muss in einer neuen Vereinbarung samt Pflichtenheft festgelegt werden. In der Phase der Übernahme des individuellen Projekts ist eine ständige Begleitung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Dienste erforderlich.