1. Eltern-Kind-Zentren, in der Folge Elki genannt, sind offene Treffpunkte für Familien mit Kindern, vorwiegend im Vorschulalter. Sie bieten Eltern Raum und Möglichkeiten, neue Beziehungen zu knüpfen, und unterstützen sie bei der Erziehung. Kinder werden in einem kindgerechten und pädagogisch wertvollen Umfeld in ihrer frühkindlichen Entwicklung gefördert.
2. Um Anrecht auf eine Landesförderung zu haben, müssen die Eltern-Kind-Zentren folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) sie entstehen aus einem Bedarf der Familien heraus, meist im Rahmen einer Elterninitiative, sowie durch ehrenamtliches Engagement,
b) es handelt sich um leicht zugängliche, offene Treffpunkte für Eltern, Mütter, Väter, Kinder, Großeltern und Erziehende,
c) sie sind kultur- und sprachübergreifend,
d) sie haben regelmäßige Öffnungszeiten (mindestens zweimal wöchentlich für 2 bis 4 Stunden),
e) sie bieten ergänzende Angebote und Dienste für Familien, welche sich nach den Bedürfnissen vor Ort richten (z.B. Bildungsangebote für Eltern, Spiel- oder Krabbelgruppen, Tauschmärkte, usw.),
f) sie können Außenstellen haben,
g) sie kooperieren mit anderen Eltern-Kind-Zentren, damit Ressourcen gebündelt, Kompetenzen ausgetauscht und eine gemeinsame inhaltliche und verwaltungstechnische Ausrichtung gewährleistet wird.
3. Bei der Förderung neuer Elki oder sonstiger offener Familientreffpunkte werden die territoriale, die lokale und die soziodemografische Situation berücksichtigt sowie das Vorhandensein im Einzugsgebiet weiterer Elki oder sonstiger familienunterstützender Angebote.