1. Für die Abrechnung sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) vollständig ausgefüllter Auszahlungsantrag,
b) zusammenfassende Aufstellung der bestrittenen Ausgaben gemäß Artikel 2 Absatz 2/ter des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, aus der die Eckdaten der Ausgabenbelege hervorgehen; die Aufstellung ist vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des oder der Antrag stellenden zu unterzeichnen, der oder die gleichzeitig erklärt, dass die Ausgaben zur Gänze bestritten wurden und die entsprechenden Ausgabenbelege nachweisbar sind und am Sitz vorliegen,
c) schriftlicher Tätigkeitsbericht, aus dem das durchgeführte Jahresprogramm hervorgeht;
d) aktuelle Jahresabschlussrechnung, ordentlicher Rechnungsbericht bzw. Bilanz,
e) Erklärung betreffend den Steuerrückbehalt auf die Einkommenssteuer der juristischen Personen (IRES) im Sinne von Artikel 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973, Nr. 600, in geltender Fassung,
f) falls zutreffend, Erklärung samt Aufstellung der insgesamt geleisteten ehrenamtlichen Stunden im Jahr. Am Sitz müssen die Aufstellungen der ehrenamtlich geleisteten Stunden pro Person vorliegen, mit Angabe der Art der Leistung und der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, unterzeichnet von den betreffenden Personen.