1. Der Antrag auf die Gewährung eines Investitionsbeitrags enthält:
a) das vollständig ausgefüllte Antragsformular,
b) das Investitionsprogramm samt detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan,
c) den zeitlichen Ablaufplan für die Umsetzung der geplanten Investition,
d) die beschließende Maßnahme zur Durchführung der Investition, erlassen vom zuständigen Organ, mit Angabe der Zweckbestimmung: im Fall von öffentlichen Körperschaften Kopie des Beschlusses, im Fall privater Einrichtungen Auszug aus dem Protokoll des Führungsorgans,
e) Kostenvoranschläge; bei Ankäufen oder Arbeiten über 7.500,00 Euro müssen je drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden,
f) Erklärung, aus der die Begründung für die Auswahl des Angebots hervorgeht,
g) Inventarliste, welche alle Güter anführt, die durch die Familienagentur bzw. die vormalig zuständige Organisationseinheit gefördert worden sind,
h) bei Bau- oder Sanierungsarbeiten: Vor- oder Ausführungsprojekt und andere technische Unterlagen gemäß geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie Angabe des Arbeitsbeginns und -abschlusses,
i) bei Ankauf von Liegenschaften: falls abgeschlossen, der Kaufvorvertrag oder der endgültige Kaufvertrag.
2. Bei Investitionen müssen sämtliche Bestimmungen des Landes in Bezug auf die technischen Voraussetzungen und Eigenschaften der Einrichtungen beachtet werden.