Der Koordinator des Departments wird vom Generaldirektor des Sanitätsbetriebes der Autonomen Provinz Bozen auf Vorschlag des Pflegedirektors ernannt und unter den Koordinatoren des nichtärztlichen Gesundheitspersonals der Strukturen, die dem Department für Prävention angehören, auswählt. Der Koordinator des Departments ist Mitglied des Komitees und vertritt darin den Bereich, welchem er angehört.
Die Dauer des Auftrages des Koordinators des Departments ist mit jener des Direktors des Departments gekoppelt. Der Auftrag ist erneuerbar.
Der Auftrag kann mit stichhaltiger Begründung vor Ablauf der im Ernennungsakt vereinbarten Zeit durch Entscheidung des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes der Autonomen Provinz Bozen jeweils nach Anhörung des Sanitätsdirektors oder des Pflegedirektors widerrufen werden.
Dem Koordinator des Departments sind folgende Zuständigkeiten zuerteilt:
a) er unterstützt den Direktor des Departments in allen Kompetenzbereichen, um die Jahres- und Mehrjahresziele zu erreichen, für die er mitverantwortlich ist.
b) er bespricht die Jahres- und Mehrjahresziele mit den Koordinatoren des nichtärztlichen Gesundheitspersonals der dem Department für Gesundheitsvorsorge angehörenden Strukturen;