Dem Department für Gesundheitsvorsorge gehören folgende medizinische Organisationseinheiten an:
a) Hygiene und öffentliche Gesundheit, einschließlich der Sektion für Umweltmedizin,
b) Vorsorge und Sicherheit am Arbeitsplatz,
c) Hygiene und Sicherheit bei Lebensmitteln nicht tierischer Herkunft und bei der Ernährung,
d) Hygiene und Sicherheit bei Lebensmitteln tierischer Herkunft,
e) Tiergesundheit,
f) Hygiene in der Tierzucht, bei Futtermitteln und bei tierischen Produktionen,
g) Sportmedizin,
h) Prävention chronischer Erkrankungen, Screenings, Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung.
Das Department für Gesundheitsvorsorge arbeitet innerhalb des Departments mit Formen der betrieblichen Zusammenarbeit, die von der Betriebsordnung festgelegt werden.
In der Betriebsordnung wird, was die Lebensmittelsicherheit und den Bereich der Inspektionen anbelangt, die verbindliche Zusammenarbeit zwischen der Organisationseinheit Hygiene und Sicherheit bei Lebensmitteln nicht tierischer Herkunft und bei der Ernährung und der Organisationseinheit Hygiene und Sicherheit bei Lebensmitteln tierischer Herkunft festgelegt.
Im Department für Gesundheitsvorsorge ist weiters eine technisch-administrative Organisationseinheit mit folgenden Aufgaben und Befugnissen vorgesehen:
1. Sekretariat,
2. Koordinierung zwischen den Organisationeinheiten und den zuständigen Landesämtern,
3. Unterstützung bei der Personalverwaltung,
4. Mitarbeit bei der Verwaltung des dem Department zugewiesenen Budgets,
5. Mitarbeit im Bereich Controlling,
6. Ausarbeitung von Verwaltungsakten,
7. Sanktionsverfahren,
8. Abhaltung und Protokollierung der Treffen des Komitees des Departments.
Die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Departments für Gesundheitsvorsorge ist durch die Strukturen und ihre Organisationseinheiten gewährleistet.