1.Die Beihilfe beträgt 100 Prozent des vom zuständigen Viehversicherungsverein geschätzten Wertes der ausgefallenen Tiere; sie wird in Form eines Kapitalbeitrags gewährt.
2. Zur Berechnung der Beihilfe werden die Schätzwerte der Tiere herangezogen, die der zuständige Viehversicherungsverein bei der letzten Schätzung erhoben hat.