1. Den internen Mitgliedern der Kommissionen steht folgende Aufwandsentschädigung zu: Euro 43,00
2. Den Vorsitzenden und den externen Mitgliedern der Kommissionen stehen folgende Aufwandsentschädigungen zu:
- wenn sie an ihrem Dienstort oder ihrem Wohnsitz ernannt worden sind: Euro 43,00
- wenn sie außerhalb ihres Dienstortes oder ihres Wohnsitzes an einem Prüfungssitz ernannt worden sind, der vom Dienstort oder Wohnsitz bis zu 20 km entfernt ist: Euro 69,25
- wenn sie außerhalb ihres Dienstortes oder ihres Wohnsitzes an einem Prüfungssitz ernannt worden sind, der vom Dienstort oder Wohnsitz mehr als 20 km und bis zu 50 km entfernt ist: Euro 143,50
- wenn sie außerhalb ihres Dienstortes oder ihres Wohnsitzes an einem Prüfungssitz ernannt worden sind, der vom Dienstort oder Wohnsitz mehr als 50 km und bis zu 85 km entfernt ist: Euro 229,00
- wenn sie außerhalb ihres Dienstortes oder ihres Wohnsitzes an einem Prüfungssitz ernannt worden sind, der vom Dienstort oder Wohnsitz mehr als 85 km entfernt ist: Euro 485,50
Die Vorsitzenden und externen Mitglieder, die ihren Dienst- und Wohnsitz außerhalb der Region Trentino-Alto Adige/Südtirol haben, der nicht mehr als 400 km vom Prüfungssitz entfernt ist, erhalten als Vergütung und Aufwandsentschädigung den Pauschalbetrag von Euro 800,00.
Die Vorsitzenden und externen Mitglieder der Kommissionen, die ihren Dienst- und Wohnsitz außerhalb der Region Trentino-Alto Adige/Südtirol haben, der mehr als 400 km vom Prüfungssitz entfernt ist, erhalten als Vergütung und Aufwandsentschädigung den Pauschalbetrag von Euro 900,00.