1. Den Mitgliedern des Klassenrates der Zulassungsprüfung für Privatisten und Privatistinnen stehen pro Kandidatin oder Kandidaten und Fach Euro 15,61 zu, bis zu einem Höchstbetrag von Euro 858,82.
2. Den internen Mitgliedern der Kommissionen stehen folgende Vergütungen zu: Euro 201,00 pro Klasse und zusätzlich Euro 11,20 pro Kandidat und Kandidatin; für die Funktion als Stellvertreterin oder Stellvertreter des oder der Vorsitzenden: Euro 80,40
3. Den externen Mitgliedern der Kommissionen stehen folgende Vergütungen zu: Euro 455,50 und zusätzlich Euro 13,00 pro Kandidat und Kandidatin; für die Funktion als Stellvertreterin oder Stellvertreter des oder der Vorsitzenden: Euro 80,40
4. Den Vorsitzenden der Kommissionen stehen folgende Vergütungen zu: Euro 630,00 und zusätzlich Euro 18,00 pro Kandidat und Kandidatin