(1) Im Art. 102 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670 i.d.g.F. wird am Ende der nachstehende Absatz hinzugefügt:
„Die Region und die Provinz Trient können der im Gebiet der Gemeinden laut Art. 48 Abs. 3 errichteten übergemeindlichen Körperschaft ,Comun General de Fascia‘Verwaltungsbefugnisse, Aufgaben oder Tätigkeiten zuweisen, übertragen oder delegieren, die für die Aufwertung der ladinischen Sprachminderheit von Bedeutung sind.“.