1. Im Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen werden für laufende Ausgaben Beiträge in folgendem Ausmaß gewährt:
a) für Beschäftigungs- und Arbeitstätigkeiten wird ein Beitrag von 60 Prozent der zugelassenen Ausgabe gewährt,
b) (gestrichen mit Beschluss Nr. 1028 vom 21.11.2023)
c) für Betreuung und soziale Integration wird ein Beitrag von 65 Prozent der zugelassenen Ausgabe gewährt,
d) für Ferienaufenthalte wird ein Beitrag in Höhe von 65 Prozent der zugelassenen Ausgabe gewährt. Diese Ferienaufenthalte haben das Ziel, Menschen mit Behinderung und psychisch Kranken die Teilnahme an sozialen Initiativen zu einem günstigen Tarif und in Begleitung von entsprechend geschultem Personal zu ermöglichen,
e) für Freizeitgestaltung und Förderung von sozialen Beziehungen wird ein Beitrag von 45 Prozent der zugelassenen Ausgabe gewährt,
f) für die Führung von Sozialdiensten für Menschen mit Behinderung und für psychisch Kranke wird ein Beitrag von 75 Prozent der zugelassenen Ausgabe gewährt.
2. Im Bereich laut Absatz 1 werden für Investitionen Beiträge in folgendem Ausmaß gewährt:
a) für Ankauf, Umbau und Instandhaltung von Liegenschaften wird ein Beitrag von 80 Prozent der zugelassenen Ausgabe gewährt,
b) für Ankauf und Anpassung von Geräten, Möbeln, Einrichtung und Transportmitteln wird ein Beitrag von 70 Prozent der zugelassenen Ausgabe gewährt.