1. Jedem Beitragsansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Kopie des Gründungsakts und des Statuts oder die Erklärung, dass diese Unterlagen dem Amt in der geltenden Fassung bereits vorgelegt wurden,
b) (gestrichen mit Beschluss Nr. 1082 vom 14.12.2021)
c) Erklärung betreffend die Mehrwertsteuerposition (MwSt.),
d) Erklärung zum Vorsteuereinbehalt von vier Prozent gemäß Artikel 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973, Nr. 600, in geltender Fassung (Gesellschaftssteuer ─ IRES, ex IRPEG),
e) Konformitätserklärung zu den Ausgaben, die gemäß Artikel 16 nur für jene Ansuchenden vorgeschrieben ist, die mit den Trägern der Sozial- oder der Gesundheitsdienste eine Vereinbarung getroffen haben.
2. Für laufende Ausgaben sind folgende zusätzliche Unterlagen vorzulegen:
a) kurzer, mit statistischen Daten versehener Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit mit Angabe der im Vergleich zu den geplanten Zielsetzungen erreichten Ergebnisse und mit Angaben zur ehrenamtlichen Tätigkeit, zu den Praktikas und zum Freiwilligendienst, zur Aus- und Fortbildung des Personals sowie zur Vernetzung mit den jeweiligen Trägern und zu den Beziehungen zu diesen,
b) kurzer Planungsbericht über die im Bezugsjahr vorgesehene Tätigkeit mit Angabe der Begründung für allfällige Ausgabenerhöhungen im Vergleich zum Vorjahr.
3. Für Investitionsausgaben sind folgende zusätzliche Unterlagen vorzulegen:
a) für Arbeiten und Ankäufe von über 40.000,00 Euro (zuzüglich MwSt.) mindestens drei Kostenvoranschläge oder das Projekt samt Kostenberechnung und den erläuternden technischen Bericht, bei niedrigeren Beträgen nur ein Kostenvoranschlag,
b) Begründung für die Durchführung der Arbeiten oder des Ankaufs mit Angabe des ausgewählten Kostenvoranschlags,
c) Protokoll/Beschluss des zuständigen Organs, mit dem die Durchführung der Arbeiten oder des Ankaufs bewilligt wird.
4. Handelt es sich um Bauvorhaben oder Investitionsvorhaben, für welche um einen Mehrjahresbeitrag angesucht wird, sind dem Beitragsansuchen für Investitionen folgende zusätzliche Unterlagen beizulegen:
a) ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Zeitplan; dieser kann in den darauffolgenden Jahren nur in außerordentlichen und gut begründeten Fällen abgeändert und neu eingereicht werden,
b) bei Bauvorhaben für Senioren: ein für dieses Vorhaben vom zuständigen technischen Landesgremien und der zuständigen Gemeinde genehmigtes Ausführungsprojekt und ein Beschluss der zuständigen Gemeinde über ihr Einverständnis zum Vorhaben sowie falls erforderlich, die notwendige Vereinbarung,
c) Erklärung über den Zeitraum laut Artikel 4 Absatz 7,
5. Bei Erwerb von Liegenschaften laut Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a) sind das Schätzgutachten und der Kauf- bzw. Tauschvertrag oder die entsprechenden Vorverträge beizulegen.
6. Die beitragsempfangenden Körperschaften müssen, falls vom zuständigen Amt angefordert, bis zum 31. Juli die vom zuständigen Organ genehmigte Abschlussrechnung des Vorjahres mit dem entsprechenden Anhang, dem Protokoll und dem eventuellen Bericht des Aufsichtsrates einreichen.
7. Der/Die Verfahrensverantwortliche räumt den ansuchenden Körperschaften eine Frist von 15 Tagen ab Aufforderung zur Behebung von Mängeln oder zur Berichtigung oder Ergänzung der Unterlagen ein. Verstreicht diese Frist ergebnislos, so verfällt das Ansuchen.
8. Die ansuchende Körperschaft muss dem zuständigen Amt jede wichtige Änderung bezüglich des eingereichten Beitragsansuchens rechtzeitig mitteilen.