1. Folgende Frostschutzmittel sind erlaubt:
a) Ethylenglykol (Ethandiol),
b) Propylenglykol (1,2-Propandiol).
2. Die Frostschutzmittel laut Absatz 1 sowie andere Flüssigkeiten und Substanzen wie z.B. Korrosionsinhibitoren dürfen nur verwendet werden, wenn sie im Fall einer Leckage nicht wassergefährdend sind. Die richtige Auswahl dieser Mittel liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Baufirma.