1. Die zuständige Außenstelle des Sonderbetriebs IDM und die Tourismusorganisation erarbeiten und definieren gemeinsam Kampagnenziele, Märkte, Zielgruppen, Inhalte, Maßnahmen, die Zeit, in der die Kampagne laufen soll sowie das dafür vorzusehende Budget, auch im Hinblick auf die eigenen Marketinginitiativen der Tourismusorganisation.
2. Nach der Koordinierungsphase können die gemeinsam abgestimmten Maßnahmen umgesetzt werden, sofern der Sonderbetrieb IDM ein positives Gutachten dazu erlässt. Die Abstimmung hat das Ziel, dass sich die Maßnahmen der Tourismusorganisationen optimal in die Gesamtkampagnenstrategie Südtirols einfügen, um ihnen und den Leistungsträgern maximalen Nutzen im Sinne sowohl der eigenen als auch der gesetzlich vorgegebenen Ziele zu bringen.
3. Die Tourismusorganisationen verwenden in allen Medien und im Rahmen sämtlicher Kanäle (Internetseiten, Kataloge, Unterkunftsverzeichnis, Veranstaltungskalender, Begleitmaterial zu Veranstaltungen usw.) sowie in Zusammenhang mit sämtlichen Marketingmaßnahmen neben ihren eigenen grafischen Elementen (Logo, Schriften, Farben) ausnahmslos die Dachmarke Südtirols gemäß deren Corporate Design und Corporate-Identity-Vorgaben. Dies gilt sowohl für Tätigkeiten innerhalb als auch außerhalb Südtirols.