1. Alle Tätigkeiten, die die Tourismusorganisationen selbstständig durchführen können, müssen in Abstimmung mit dem Sonderbetrieb IDM erfolgen.
2. Die Tourismusorganisationen können folgende Tätigkeiten durchführen:
a) Marketingmaßnahmen jeder Art (Marktkommunikation, Pressearbeit, Verkaufsförderung und Produktentwicklung) auf den Zielmärkten,
b) Planung, Durchführung und gemeinsame Finanzierung von Marketingmaßnahmen in Kooperation mit Dritten (zum Beispiel Seilbahnunternehmen, Freizeitanbieter, Agenturen),
c) Entwicklung, Erstellung und Führung von analogen Medien (zum Beispiel Kataloge, Magazine) und digitalen Medien (zum Beispiel Internetseiten und Social-Media-Kanäle), wobei folgendes gilt:
1) die Abstimmung im Hinblick auf Ziele, Märkte, Zielgruppen, Inhalte, Corporate Design und Budget ist darauf ausgerichtet, dass sich die Medien optimal in die Gesamtstrategie Südtirols einfügen und somit den Orten, Erlebnisräumen und Leistungsträgern maximalen Nutzen im Sinne der gesetzlichen Ziele bringen,
2) die Internetseiten der Tourismusorganisationen erfüllen die Mindestkriterien nach Vorgabe des Sonderbetriebs IDM,
d) Produktion von Bild-, Text-, und Filmmaterial nach den geltenden Vorgaben zum Corporate Design und zur Corporate Identity der Dachmarke Südtirol.