(1) Der Nationalpark bildet zusammen mit den Südtiroler Gemeinden, die Flächenanteil am Nationalpark haben, die „Nationalparkregion Stilfserjoch“. Tätigkeiten und Produkte innerhalb der „Nationalparkregion“, die dem Modell eines nachhaltigen Tourismus und nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung der Nationalparkregion entsprechen, werden vom Land mittels Förderung eigener territorialer Initiativen unterstützt.
(2) Die territorialen Initiativen laut Absatz 1 zielen darauf ab: