(1) In Zusammenhang mit den Dringlichkeitsanordnungen bei Gefahr im Verzug, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Hygiene bezogen auf den Betrieb „Solland Silicon“ in Meran erlassen werden, ist die Landesregierung ermächtigt, die vollständige Entleerung der Anlage zu unterstützen, um innerhalb 31. Oktober 2018 die Sicherheit der ansässigen Bevölkerung zu gewährleisten.
(2) Die aus den Maßnahmen laut Absatz 1 hervorgehenden Lasten, die sich für das Jahr 2018 auf 10 Millionen Euro belaufen, werden durch entsprechende Reduzierung der Bereitstellung des „Sammelfonds zur Deckung von Auslagen, die mit neuen Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind“, gedeckt und im Rahmen des Programms 03 des Aufgabenbereichs 20 des Haushaltsvoranschlags 2018-2020 eingeschrieben.