1. Der Beitragsantrag, für den die Stempelsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde, kann bis zum 31. März oder 31. Juli eines jeden Jahres bei der Landesabteilung Mobilität eingereicht werden, und zwar ausschließlich auf telematischem Weg.
2. Der Antrag ist auf dem von der Landesabteilung Mobilität bereitgestellten Formular zu stellen und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin unterschrieben sein; der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden, für die der Beitrag beantragt wird.
3. Das Antragsformular enthält:
a) eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit,
b) die Angabe des/der Projektverantwortlichen,
c) den Kostenvoranschlag, unterteilt nach Art der Ausgabe,
d) den Finanzierungsplan,
e) den Tätigkeitsbeginn und den Zeitplan für die Umsetzung der Tätigkeit mit Angabe der betreffenden Ausgaben nach Bezugsjahr,
f) die Erklärung über den abzugsfähigen oder nicht abzugsfähigen Teil der Mehrwertsteuer,
g) die Erklärung, mit welcher sich der Antragsteller verpflichtet, die Lieferungen, Dienstleistungen und Arbeiten unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit und Transparenz zu vergeben,
h) die Erklärung, dass der Antragsteller für dieselbe Tätigkeit keine sonstigen Förderungen von anderen öffentlichen Verwaltungen erhält,
i) im Falle von Unternehmen die Ersatzerklärung für die Gewährung von De-minimis-Beihilfen.
4. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Aufforderung zur Vervollständigung seitens des zuständigen Amtes ergänzt werden, werden archiviert.