1. Die Autonome Provinz Bozen gewährt Beiträge für Maßnahmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität in Südtirol beitragen sowie zur Verminderung der schädlichen Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt, die Gesundheit und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung.
2. Die Förderung orientiert sich an einer dreistufigen Prioritätenskala. Oberste Priorität hat die Verkehrsvermeidung, gefolgt von Verkehrsverlagerung und Verkehrsverbesserung.
3. Die Verkehrsvermeidung besteht in regulierenden und infrastrukturellen Maßnahmen mit dem Ziel, die Notwendigkeit der Fortbewegung zu vermeiden oder die zurückzulegenden Strecken zu verkürzen, unter besonderer Berücksichtigung der Raumplanung und des Mobilitätsangebotes für Wohn-, Schul-, Erholungs-, Produktions- und Handelszonen sowie touristische Zonen.
4. Die Verkehrsverlagerung besteht in Maßnahmen, die den motorisierten Individualverkehr erschweren und dadurch den Umstieg auf öffentliche oder kollektive Verkehrsmittel erleichtern und dazu anregen, die Wege mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen.
5. Die Verkehrsverbesserung besteht in Maßnahmen, die zur Verringerung der schädlichen Auswirkungen des Verkehrs beitragen, der weder vermieden noch verlagert werden kann.