1. Zu den förderfähigen Betriebskosten zählen jene Kosten, welche durch den Betrieb und die Führung eines Unternehmens mit der Haupttätigkeit Car-Sharing entstehen.
2. Förderfähig sind:
a) Personalkosten: Löhne, Gehälter, Sozialleistungen,
b) Materialkosten: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe,
c) Instandhaltungskosten,
d) Mieten und Nebenkosten,
e) Mietkosten für Fahrzeuge, Hard- und Software,
f) Energiekosten,
g) Buchhaltungskosten,
h) Werbekosten,
i) laufende Kfz-Kosten,
j) Abschreibungen,
k) betriebliche Versicherungen,
l) Rechts- und Beratungskosten.