1. Die in diesen Richtlinien vorgesehenen Förderungen haben das Ziel, eine nachhaltige und umweltverträgliche Personenbeförderung zu unterstützen, um ergänzend zum Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln das Verkehrsaufkommen durch gemeinschaftliche Autonutzung zu reduzieren und dadurch zur Umwelt- und Klimaentlastung beizutragen.
2. Unter Car-Sharing versteht man den Betrieb eines öffentlich zugänglichen Fuhrparks zur organisierten gemeinschaftlichen Nutzung von Fahrzeugen durch kurzzeitiges Anmieten.