1. Die Anträge auf Zuweisungen müssen vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben bis zum 31. Januar jeden Jahres eingereicht werden. Es handelt sich um einen Ausschlusstermin.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Angabe der Zusammensetzung des Bibliotheksrates (falls vorgesehen),
b) Datenblatt der Bibliothek,
c) ausführlicher Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Verwaltung und Tätigkeit, unter besonderer Berücksichtigung der Daten laut Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe d),
d) detailliertes Programm der geplanten Tätigkeit mit Informationen über: angestrebte Ziele, Zielgruppe, Qualifikation der etwaigen Autoren/Autorinnen, Fachpersonen oder Referenten/Referentinnen sowie Veranstaltungszeitraum und -ort,
e) detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan für das Jahr oder die Jahre, für das bzw. die eine Zuweisung beantragt wird, mit einer Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres,
f) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellenden über
1) das Bestehen der vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei denen ebenfalls finanzielle Förderungen für dieselben Vorhaben beantragt wurden oder voraussichtlich beantragt werden, mit Angabe der entsprechenden Beträge.