1. Die Anträge auf ordentliche Beiträge sind vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben bis zum 31. Januar jeden Jahres einzureichen. Es handelt sich um einen Ausschlusstermin.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Vorstellung der antragstellenden Körperschaft, Angabe der Zahl der Mitglieder, die die etwaigen Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, und namentliche Auflistung der Inhaber der in der Satzung vorgesehenen Ämter,
b) Angabe der Zusammensetzung des Bibliotheksrates (falls vorgesehen),
c) Datenblatt der Bibliothek,
d) ausführlicher Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Verwaltung und Tätigkeit, unter besonderer Berücksichtigung folgender Daten (nur für Bibliotheken):
1) Anzahl der aktiven Nutzer und Nutzerinnen,
2) Anzahl der Entlehnungen und insbesondere jener von Büchern/Medien in italienischer Sprache,
3) Anzahl der Leseförderungsinitiativen und insbesondere jener in italienischer Sprache,
4) Anzahl der Bibliotheksbesucher,
5) Buch- und Medienbestand,
6) Anzahl der Neuzugänge,
7) Anzahl der Abgänge (von Büchern/Medien),
8) eventuelle sonstige Informationen, die für die Bewertung der Qualität der Dienste nützlich sind, wie z.B. Anzahl der Internetzugriffe, Nachschlagen in anderen Materialien in der Bibliothek, Führungen usw.,
9) Daten über die mit eigenen Fragebögen erhobene Nutzerzufriedenheit. Um den Grad der Nutzerzufriedenheit mit den einzelnen Tätigkeiten und dem Bibliotheksbetrieb im Allgemeinen feststellen zu können, müssen die Befragten die Möglichkeit haben, ihre Meinung, Beschwerden und Vorschläge einzubringen, und zwar auch im Hinblick auf den Ankauf von Büchern/Medien,
e) detailliertes Programm der geplanten Tätigkeit mit Informationen über: angestrebte Ziele, Zielgruppe, Qualifikation der etwaigen Autoren/Autorinnen, Fachpersonen oder Referenten/Referentinnen sowie Veranstaltungszeitraum und -ort. Im Falle eines Antrages auf einen mehrjährigen Beitrag muss auch das Programm auf mehrere Jahre ausgelegt sein,
f) detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan für das Bezugsjahr bzw. die Bezugsjahre, mit einer Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres,
g) Kurzbericht des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin über die finanzielle Stabilität der Körperschaft und das Nichtvorhandensein von noch offenen Altschulden, die die Körperschaft gefährden könnten; geht aus dem Bericht hervor, dass Schulden vorhanden sind, müssen die Antragstellenden auch einen mehrjährigen Tilgungsplan erstellen, den sie dem zuständigen Landesamt zukommen lassen,
h) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellenden über
1) das Bestehen der vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei denen ebenfalls finanzielle Förderungen für dieselben Vorhaben beantragt wurden oder voraussichtlich beantragt werden, mit Angabe der entsprechenden Beträge,
3) die geplante Verwendung allfälliger Verwaltungsüberschüsse,
i) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung, in dem im Falle von mehrjährigen Beiträgen auch die langfristig zu erreichenden Ziele sowie die langfristig geplanten Inhalte anzuführen sind.
3. Im Falle eines Erstantrages oder im Falle von Änderungen müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
a) Gründungsakt und Satzung der Körperschaft,
b) Leitlinien für den Bestandsaufbau (nur für Bibliotheken),
c) Benutzungsordnung der Bibliothek (nur für Bibliotheken).