1. Das Speichersystem für das gefasste Wasser muss so gestaltet werden, dass das Überwasser direkt an der Quelle zurückgegeben wird.
2. Das Amt für Gewässernutzung kann auf der Grundlage einer vom Konzessionär beauftragten und von einer befähigten Fachperson erarbeiteten technisch-hygienischen Dokumentation genehmigen, dass das Überwasser nicht direkt an der Quelle zurückgegeben werden muss. In diesem Fall muss ein Wassermengenregler den maximalen Durchfluss auf die mittlere Konzessionswassermenge begrenzen.