1. Das Amt für nachhaltige Gewässernutzung übermittelt jährlich bis zum 30. November den Inhabern von Wasserkonzessionen zur Nutzung von Mineralwasser oder von Quell- und Grundwasservorkommen mit besonderen chemischen Merkmalen die Angaben zur Höhe der zu entrichtenden Konzessionsgebühren sowie der umwelt- und ressourcenbezogenen, verbrauchsabhängigen Gebührenanteile.