1. Die Inhaber von Konzessionen zur Nutzung von Mineralwasser teilen den erfolgten Einbau der Wasserzähler dem Amt für Gewässernutzung bis zum 31. März 2018 mit, im Falle von anderen, nicht therapeutischen Nutzungen bis zum 30. Juni 2018. Dabei sind auch die Seriennummer des Zählers sowie der Zählerstand inklusive eines Fotos mit entsprechender Datumsangabe, welches die Ablesung belegt, zu übermitteln.
2. Die Verrechnung der im Jahr 2018 abgeleiteten Wassermengen erfolgt ab den in Absatz 1 für die verschiedenen Nutzungen angeführten Stichtagen und berücksichtigt somit nicht das gesamte Jahr.
3. Eventuell notwendige Anpassungsarbeiten zum Überwasser sind innerhalb des Jahres 2018 durchzuführen.