1. Das Lehrerkollegium legt unter Berücksichtigung des vorliegenden Beschlusses Kriterien und Modalitäten für die Bewertung der Schülerinnen und Schüler fest, um die Gleichbehandlung und Transparenz bei der Bewertung zu gewährleisten. Insbesondere definiert das Lehrerkollegium für die Grundschule die Übereinstimmung zwischen dem beschreibenden Urteil und der jeweiligen Ausprägung der Kompetenzen, für die Mittelschule die Übereinstimmung zwischen den Noten in Zehnteln und der jeweiligen Ausprägung der Kompetenzen; es definiert auch die allgemeinen Kriterien für die Nichtversetzung in die nächste Klasse und für die Nichtzulassung zur staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe.
2. Der Beschluss des Lehrerkollegiums zu den Kriterien und Modalitäten für die Bewertung der Schülerinnen und Schüler ist auf der Homepage der Schule zu veröffentlichen.
3. Weiters übt das Lehrerkollegium die Aufgaben laut Artikel 4 Absatz 4 Buchstaben a) und b) und laut Artikel 7 des vorliegenden Beschlusses aus.