1. Die Studiengebühren an den Musikschulen der Landesdirektion sind nach folgenden Tarifgruppen gestaffelt:
a) Tarifgruppe 1: Instrumentalfächer und Vokalfächer im Einzel- und Gruppenunterricht; alle zusätzlich besuchten Ergänzungsfächer sind im Preis inbegriffen,
b) Tarifgruppe 2: Klassenunterricht/Gruppenunterricht/Projekte,
c) Tarifgruppe 3: Eltern/Kind-Musizieren,
d) Tarifgruppe 4: Lehrgänge.
2. Jede Tarifgruppe gliedert sich in zwei Kategorien:
a) Kategorie 1: Kinder, Jugendliche, Lehrlinge und Studenten/Studentinnen unter 25 Jahren,
b) Kategorie 2: Erwachsene.
3. Die Studiengebühren für ein Schuljahr betragen:
| | | | Kinder, Jugendliche, Lehrlinge und Studenten/Studentinnen unter 25 Jahren | Erwachsene |
Instrumental- und Vokalfächer im Einzel- und Gruppenunterricht | 220,00 € | 400,00 € |
Klassenunterricht, Gruppenunterricht und Projekte | 110,00 € | 200,00 € |
Eltern/Kind-Musizieren (Gesamtpreis) | 180,00 € |
Lehrgänge | 180,00 € | 350,00 € |
4. In der Kategorie 1 gelten für Geschwister, die auch bei einer anderen deutschen oder ladinischen Musikschuldirektion eingeschrieben sind, für jedes eingeschriebene Geschwisterkind folgende Ermäßigungen:
| | | Kinder, Jugendliche, Lehrlinge und Studenten/Studentinnen unter 25 Jahren |
Instrumental- und Vokalfächer im Einzel- und Gruppenunterricht | 170,00 € |
Klassenunterricht, Gruppenunterricht und Projekte | 80,00 € |
Eltern/ Kind-Musizieren | Keine Ermäßigung |
Lehrgänge | 140,00 € |
5. Instrumental- und Vokalfächer im Gruppenunterricht: Ab einer Gruppengröße von mindestens 4 Schülerinnen/Schülern mit einer Lernzeit von höchstens 50 Minuten pro Woche im gesamten Schuljahr wird die Tarifgruppe 2 berechnet.
6. Schüler und Schülerinnen der Kategorie 1 mit einer wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft, die unterhalb des sozialen Mindesteinkommens laut Artikel 19 des Dekrets des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, liegt, können eine Reduzierung von 50 Prozent der gemäß diesem Artikel zu entrichtenden Studiengebühren beantragen.