1. In den Musikschulen des Bereiches können die Theorieprüfungen der Leistungsstufen Bronze (am Ende der Unterstufe), Silber (am Ende der Mittelstufe) und Gold (am Ende der Oberstufe) und praktische Prüfungen abgelegt werden.
2. Die Durchführung der Prüfungen wird mit Dekret des Landesmusikschuldirektors/der Landesmusikschuldirektorin geregelt.