Projekte im Zuständigkeitsbereich des Landes Südtirol, die der UVP unterliegen
(1) Der UVP unterliegen Projekte, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
(2) Auf jeden Fall wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt für:
(3) Das Verfahren für die Feststellung der UVP-Pflicht wird durchgeführt für: