(1) Dieses Gesetz bringt keine neuen oder Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2017 mit sich.
(2) Die Spesen zulasten der folgenden Haushaltsjahre werden im jährlichen Haushaltsgesetz festgelegt.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.