(1) Nach Fertigstellung des Bauwerkes und mindestens 15 Tage vor Inbetriebnahme muss der Projektträger bei der Agentur einen Antrag auf umwelttechnische Bauabnahme einreichen. Dem Antrag muss eine Erklärung beigelegt werden, dass das Bauwerk den im Projekt angeführten Merkmalen entspricht.
(2) Die Arbeitsgruppe prüft die Konformität des errichteten Bauwerkes mit dem genehmigten Projekt und erstattet dem Umweltbeirat Bericht.
(3) Der Umweltbeirat prüft unter Berücksichtigung des Berichtes der Arbeitsgruppe die Konformität des Bauwerkes mit dem genehmigten Projekt, genehmigt eventuelle unbedeutende Abweichungen und gibt ein bindendes Gutachten bezüglich der Freistellung von den Kautionen ab, die von den einschlägigen Gesetzesbestimmungen vorgesehen sind.