1. Die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen:
- koordinieren die schulsozialpädagogischen Aktivitäten der Schule und arbeiten mit den anderen innerschulischen und außerschulischen Verantwortungsträgern und Arbeitsgruppen in diesem Bereich zusammen;
- bieten Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen in Zusammenhang mit verschiedenen sozialen Themen;
- sorgen in Kooperation mit internen und externen Beratungs- und Unterstützungsdiensten für tragfähige Netzwerke im Sozialraum;
- sind in der Schule präsent und gewährleisten für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen eine angemessene Aufnahme;
- entwickeln Projekte zur Stärkung der Sozial und Selbstkompetenz der Schülerinnen und Schüler und führen diese in Kooperation mit den Lehrpersonen und fallweise auch anderen Trägern durch;
- tragen durch gezielte präventive und interventive Maßnahmen dazu bei, Schulabsentismus und Schulabbruch vorzubeugen und zu verringern;
- intervenieren und bieten Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen an;
- bieten Beratung und Unterstützung im Einzelfall an;
- koordinieren sozialpädagogische Tätigkeiten zwischen Schule, sozialer Einrichtung, außerschulischen Angeboten und Diensten sowie den Erziehungsverantwortlichen;
- begleiten die Jugendlichen bei Übergängen und unterstützen sie in der beruflichen Orientierung;
- übernehmen das Casemanagement in Einzelfällen;
- koordinieren in bestimmten Situationen die Entwicklung zeitbegrenzter Alternativen zu
Erfüllung der Schul- und Bildungspflicht und begleiten diese in der Umsetzung und Auswertung.