(1) Die aufgrund von Artikel 3/ter des Landesgesetzes vom 2. Dezember 1985, Nr. 16, in geltender Fassung, mit Beschluss der Landesregierung Nr. 4686 vom 9. Dezember 2008 errichtete Körperschaft Landesmobilitätsagentur wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2018 aufgelöst. Die entsprechende Struktur ist in die Landesabteilung Mobilität eingegliedert.