Prozentsatz des Wassereinsparpotentials, das durch verschiedene Investitionen zur Verbesserung einer bestehenden Bewässerungsanlage oder eines Teiles der Bewässerungsinfrastruktur gemäß Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe a) erreicht werden kann.
1.
Speicherbecken
>= 5%
2.
Erneuerung und Ergänzung von bestehenden Haupt- und Sekundärleitungen innerhalb einer Bewässerungsanlage
>= 8%
3.
Erneuerung und Ergänzung von Zubringerleitungen
4.
Erneuerung des betrieblichen Bewässerungsnetzes
5.
Automatisierung der Bewässerungsanlage
6.
Umstellung von Oberkronenberegnung auf Tropfbewässerung
>= 25%
7.
Umstellung von Bodenberieselung auf Oberkronenberegnung