1. Im Rahmen der Vorhaben laut Artikel 4 sind folgende Ausgaben beitragsfähig:
a) Vergütungen für externe Referentinnen/Referenten, Beraterinnen/Berater und Expertinnen/Experten über einen Höchstbetrag von 85 €/h zuzügl. MwSt.,
b) Kostenrückvergütung (Fahrt, Verpflegung und Unterkunft) nach Landestarif berechnet,
c) Kosten des internen Personals, das direkt mit der Durchführung des Vorhabens betraut ist, für einen Höchstbetrag von 45 €/h,
d) Kosten für Übersetzungen,
e) Saalmiete, Miete von technischen Geräten,
f) Vorbereitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung von Lehrmaterial, Einladungen, Informationsmaterial, Studien,
g) Miete der Ausstellungsfläche,
h) Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung des Stands und des Standzubehörs,
i) Reinigung, Versicherung, Bewachung des Stands und des Standzubehörs,
j) andere direkt mit dem Vorhaben verbundene Kosten.