1. Es sind folgende Vorhaben beitragsfähig:
a) Organisation von Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen der Wirtschaft und des Genossenschaftswesens,
b) Studien, Umfragen und Forschungen oder ähnliche Aktivitäten, um das Wissen zu erweitern und um alle Aspekte der Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens oder eines bestimmten Sektors zu vertiefen,
c) Organisation von Tagungen und Seminaren über Genossenschaftsthemen,
d) Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen zur Förderung des Genossenschaftsmodells und der genossenschaftlichen Erfahrung,
e) Vorhaben mit Schulen, um die Ideale, die Werte und Kultur des Genossenschaftsgedankens durch Praktika und den Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen zu verbreiten,
f) Projekte zur Verbreitung des Genossenschaftsgedankens im akademischen Bereich einschließlich Prämien und Stipendien bezogen auf Diplomarbeiten oder Forschungsdoktorate,
g) Produktion und Verbreitung von audiovisuellen Medien, Fernsehprogrammen oder Drucksachen, Veröffentlichungen von Büchern, Forschungsarbeiten, Ergebnissen von Forschungen und Studien sowohl in Papierform als auch digital im Zusammenhang mit rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, historischen, soziologischen und kulturellen Aspekten des Genossenschaftswesens,
h) Erfahrungsaustausch mit Behörden und Organisationen auf nationaler, EU- oder internationaler Ebene, die im Bereich der Genossenschaften operieren oder diese fördern.
2. Für jedes Vorhaben ist ein Mindestbetrag von 3.000,00 Euro und ein Höchstbetrag 100.000,00 Euro zulässig.
3. Der zugelassene Gesamtbetrag ist auf die unteren hundert Euro abzurunden.
4. Auf dem im Laufe des Vorhabens produzierten Material muss das Logo des Landes klar ersichtlich und erkennbar sein, dass das Vorhaben mit dem Beitrag des Landes realisiert wurde.
5. Die Vorhaben müssen sich auf Südtirol beziehen bzw. für die lokale Wirtschaft von erkennbarem Interesse sein.