1. Die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen
- gehören zum engen Mitarbeiterstab der Schulführungskraft,
- koordinieren die verschiedenen schulsozialpädagogischen Aktivitäten der Schule und arbeiten mit den anderen innerschulischen und außerschulischen Verantwortungsträgern und Arbeitsgruppen in diesem Bereich zusammen,
- wirken als Schnittstelle zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen und bieten Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen in Zusammenhang mit verschiedenen sozialen Themen,
- sorgen in Kooperation mit internen und externen Beratungs- und Unterstützungsdiensten für tragfähige Netzwerke im Sozialraum,
- sind regelmäßig an der Schule präsent und gewährleisten dadurch einen direkten und niederschwelligen Zugang für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen,
- entwickeln Projekte zur Stärkung der Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerinnen und Schüler und führen diese in Kooperation mit den Lehrpersonen und fallweise auch anderen Trägern durch,
- tragen durch gezielte präventive und interventive Maßnahmen dazu bei, Schulabsentismus und Schulabbruch vorzubeugen und zu verringern,
- intervenieren und bieten Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen an,
- bieten Beratung und Unterstützung im Einzelfall an,
- koordinieren sozialpädagogische Tätigkeiten zwischen Schule, sozialer Einrichtung, außerschulischen Angeboten und Diensten sowie den Erziehungsverantwortlichen,
- begleiten die Jugendlichen bei Übergängen und unterstützen sie in der beruflichen Orientierung und ihrer Lebensplanung,
- übernehmen das Casemanagement in Einzelfällen,
- koordinieren in bestimmten Situationen die Entwicklung zeitbegrenzter Alternativen zur Erfüllung der Schul- und Bildungspflicht und begleiten diese in der Umsetzung und Auswertung.