1. Die Schule schreibt das Stellenangebot nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der Transparenz, des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aus und führt das Ausleseverfahren durch.
2. Die Ausschreibung des Stellenangebots beinhaltet:
a) die Stellenbeschreibung,
b) das Anforderungsprofil laut Artikel 3 Absatz 2,
c) die allgemeinen Voraussetzungen und die spezifischen Voraussetzungen für die Bewerbung laut Artikel 2,
d) die Form und den Inhalt des Ausleseverfahrens,
e) die Modalitäten und die Fristen für die Bewerbung und die Bewertungskriterien.
3. Das Ausleseverfahren endet mit der Bewertung durch eine Kommission, die aus wenigstens drei Mitgliedern besteht und von der Schulführungskraft ernannt wird. Die Schulführungskraft oder eine von ihr ernannte Person führt den Vorsitz. Die weiteren Mitglieder der Kommission sind Lehrpersonen der Schule oder Personen, die eine geeignete Qualifikation für die Bewertung nachweisen.