1. Um eine Stelle, die sich auf ein besonderes schulisches Angebot bezieht, können sich jene Lehrpersonen bewerben, die wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a) sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag, b) sie haben um Eintragung in die Landes- oder Schulranglisten des Schuljahres, auf das sich das besondere schulische Angebot bezieht angesucht oder sind auch mit Vorbehalt in diese eingetragen und besitzen außerdem die Lehrbefähigung oder den gültigen Studientitel für die entsprechende Schulstufe.
2. Wenn die Stelle für ein besonderes schulisches Angebot auch den curricularen Unterricht beinhaltet, ist die Bewerbung jenen Lehrpersonen vorbehalten, die die Lehrbefähigung für die entsprechende Wettbewerbsklasse besitzen und außerdem die Voraussetzungen laut Absatz 1 erfüllen.