1. Den Beitragsanträgen sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) das Projekt über die technische und wirtschaftliche Machbarkeit mit dem technischen Bericht,
b) der Ermächtigungsbeschluss des für die Antragstellung und die Auftragsvergabe zuständigen Organs,
c) der Kostenvoranschlag,
d) der Finanzierungsplan,
e) der detaillierte Zeitplan für die Umsetzung der Tätigkeit mit Angabe der entsprechenden Ausgaben nach Haushaltsjahr,
f) die Erklärung, dass der Antragsteller keine anderen Beiträge laut Artikel 7 für dasselbe Projekt erhalten hat und die von den EU-Bestimmungen bei Mehrfachförderungen vorgesehenen Grenzwerte nicht überschritten werden.
2. Die Anträge müssen auf jeden Fall vor Beginn der Umsetzung des Projektes eingereicht werden.