(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieses Dekretes laut Artikel 6 gelten ab dem 1. Juli 2017.
(3) Die Bestimmungen dieses Dekretes laut Artikel 7 Absätze 4 und 5 gelten ab dem 1. Oktober 2017.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.