Der Verwaltungsrat kann natürlichen Personen und juristischen Personen, seien sie öffentliche oder private, und im Besonderen den Gemeinden, den Parkverwaltungen, den Universitäten und den Körperschaften, die das Gebiet des Dolomiten UNESCO Welterbes erforschen, die Qualifikation Fördermitglied zuerkennen, sofern sie die Ziele der Stiftung teilen und durch jährliche oder mehrjährige Geld- oder Sacheinlagen, deren Mindestumfang und Modalitäten der Verwaltungsrat festlegt, oder durch besondere, auch berufliche, Tätigkeiten oder Leistungen zum Verwaltungsfonds der Stiftung beitragen.