Die Beauftragung als Direktor erfolgt durch den Verwaltungsrat. Der Direktor bleibt drei Jahre im Amt. Der Auftrag ist erneuerbar und kann vom Verwaltungsrat, auf Antrag des Präsidenten oder der Mehrheit der Ratsmitglieder, widerrufen werden.
Der Direktor sorgt für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat oder vom Präsidenten festgelegten Richtlinien und Ziele für die Verwaltung.
Der Direktor verfasst und unterzeichnet im Rahmen der Vorgaben des Stiftungsregelements die mit der Tätigkeit der Stiftung zusammenhängenden Verträge und Verwaltungsakte; die Befugnisse des Präsidenten als gesetzlicher Vertreter der Stiftung bleiben jedoch aufrecht.
Der Direktor nimmt an den Sitzungen der Kollegialorgane der Stiftung ohne Stimmrecht teil.