1. Das Führungsgremium des Sanitätsbetriebes ist für die Erarbeitung und Umsetzung der betrieblich bedeutsamen Entscheidungen, besonders in Bezug auf das betriebsweit vernetzte und abgestimmte Betreuungssystem sowohl in der wohnortnahen Versorgung als auch in den Krankenhauseinrichtungen, zuständig.
2. Das Führungsgremium des Sanitätsbetriebes trifft sich in der Regel mindestens zwei Mal im Monat, um einen kontinuierlichen Austausch zu Themen des Tagesgeschäftes und der laufenden Projekte zwischen den verschiedenen Führungsebenen zu gewährleisten.
3. Die Arbeitsweise des Führungsgremiums des Sanitätsbetriebes ist so zu regeln, dass ein konstruktives und positives Arbeiten garantiert und ein Ausgleich zwischen den betriebsweiten Interessen und jenen der Bezirke gewährleistet wird.