1. Der Personalstellenplan wird auf Betriebsebene festgelegt. Aus dem betrieblichen Stellenplan muss jederzeit die Personalsituation der einzelnen Bezirke ersichtlich sein.
2. Bei der Personalbedarfsrechnung sind anerkannte Modelle wie zum Beispiel das Standardkostenmodell anzuwenden, wobei die Personalbemessung aufgabenorientiert und transparent zu erfolgen hat.