1. Die Berechnung und Berücksichtigung des Sprachgruppenverhältnisses ist auf der Ebene der Gesundheitsbezirke zu gewährleisten. Die betriebsweiten Abteilungen sind nach dem auf Landesebene berechneten Sprachgruppenverhältnis zu besetzen.
2. Wettbewerbe für unbefristete Aufnahmen werden im Rahmen eines betriebsweiten Stellenplanes zentral mit Angabe des Gesundheitsbezirks und des Arbeitsortes durchgeführt.
3. Der Abschluss von befristeten Verträgen und kurzfristigen Ersatzanstellungen werden auf der Ebene der Gesundheitsbezirke in Absprache mit der betrieblichen Personalverwaltung vorgenommen.