1. Die Betriebsordnung legt die Führungsgrundsätze fest, wobei auf jeden Fall folgende Grundsätze berücksichtigt werden:
a) Klarheit in der Definition der Zuständigkeiten und der damit verbundenen Verantwortung der einzelnen Führungskräfte, wobei auch die jeweiligen Anforderungs- und Kompetenzprofile festzulegen sind,
b) Vereinbarung von Zielen und Evaluation der Ergebnisse, wobei in jedem Fall der Grundsatz der Anhörung der bewerteten Führungskraft zu berücksichtigen ist,
c) Vergabe von Leistungsprämien nach einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Kriterien,
d) Förderung der Verantwortung durch verstärkte Delegierung von Bereichen und Aufträgen von landesweiter Bedeutung an einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch in den Gesundheitsbezirken, unter anderem mit dem Ziel, die Beschlüsse als Führungsinstrument auf Betriebs- und Bezirksebene zu reduzieren,
e) Förderung der Mitarbeiterbeteiligung,
f) strukturierte und gezielte Förderung und Entwicklung des Personals.
3. Die Betriebsordnung enthält eine klare Definition der Informations- und Kommunikationsflüsse in beide Organisationsrichtungen (top-down und bottom-up). Es ist ein regelmäßiger, kaskadierender Austausch über alle Organisationsebenen vorzusehen. Die verschiedenen Führungsbereiche und –ebenen haben sich in Bezug auf die Kommunikation nach innen und außen vorab abzustimmen, damit die Einheitlichkeit in der Kommunikation gewährleistet ist.